Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2007 - X ZR 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10200
BGH, 12.06.2007 - X ZR 32/03 (https://dejure.org/2007,10200)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2007 - X ZR 32/03 (https://dejure.org/2007,10200)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - X ZR 32/03 (https://dejure.org/2007,10200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkungslos zu gewährende Akteneinsicht bei Durchführung eines Patentnichtigkeitsverfahrens; Anspruch des Patentinhabers auf Herausnahme bestimmter Bestandteile der Akten

  • Judicialis

    PatG § 31 Abs. 1 Satz 2; ; PatG § 99 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 Abs. 3
    Gewährung von Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 32/03
    Denn danach setzt das Recht auf Akteneinsicht nicht voraus, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt (st. Rspr., z.B. Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020).
  • BGH, 28.11.2000 - X ZR 237/98

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 32/03
    Denn danach setzt das Recht auf Akteneinsicht nicht voraus, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt (st. Rspr., z.B. Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. 28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht